Ablauf und Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dazu sind eine Antragsstellung und ein Konsiliarbericht, der von einem mitbehandelnden Arzt ausgefüllt werden muss.

Zu Beginn der Therapie finden bis zu fünf probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt. Hierbei werden wichtige lebensgeschichtliche Daten erhoben, Diagnostik durchgeführt und die Therapieziele gemeinsam entwickelt. Sowohl Sie als auch ich haben dadurch die Gelegenheit heraus zu finden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist.

Anschließend stelle ich einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Ein bestellter Gutachter Ihrer Versicherung entscheidet darüber, ob die Kosten der Psychotherapie übernommen werden. Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Therapie beginnen.

Die Sitzungen finden nach Vereinbarung statt und dauern 50 Minuten.

Private Krankenversicherung
Eine Kostenübernahme der Psychotherapie wird für privat versicherte Patienten auf Basis des jeweiligen Tarif- / Versicherungsvertrages übernommen. Sie erhalten eine Rechnung, die sie selbst begleichen und bei der Versicherung zur Erstattung einreichen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Selbstverständlich ist es auch möglich eine Psychotherapie ohne Einbezug von Krankenkasse bzw. Krankenversicherung durchzuführen.
Es gilt dann hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).